Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Bahnsdorf Blatt 37
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 18
Forsten und Holzungen
Größe: 9.010 m²
Lage: Zollhausstraße, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Bebauung:
Forstwirtschaftliche Nutzfläche, verpachtet.
Verkehrswert: 5.410,00 €
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 31
Ackerland
Größe: 17.430 m²
Lage: Zollhausstraße 17, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Bebauung:
Bebauung in Form eines 4-Seitenhofes (Wohnhaus mit Anbau und Nebengebäuden), Baujahr ab ca. 1893, teilweise modernisiert; Grünland (verpachtet).
Verkehrswert: 125.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Hinweis: Das Gutachten umfasst die Az. 42 K 13/25 und 42 K 14/25.